Legionellen und Pseudomonas in Trinkwassersystemen

Das Verbundprojekt der Universitäten Duisburg-Essen, Berlin und Bonn sowie der DVGW-Forschungsstelle TU Hamburg-Harburg und des IWW Zentrum Wasser, Mülheim, welches durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, kam 2014 zu folgenden Ergebnissen.

„An praktisch allen Oberflächen von Trinkwasser-Systemen haften Mikroorganismen, aus denen mehr oder weniger flächendeckende Biofilme entstehen können.“

Die vorherrschenden Organismen in Trinkwasserbiofilmen stellen kein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Gelegentlich können jedoch temporär Mikroorganismen mit krankheitserregenden Eigenschaften in Biofilmen vorkommen, wie zum Beispiel die fakultativ pathogenen Bakterien Legionella pneumophila und Pseudomonas aeruginosa in der Trinkwasser-Installation. Bakterien in Biofilmen können sich unter günstigen Nährstoff- und Temperaturbedingungen vermehren und aus den Biofilmen freigesetzt werden, sodass es zu einer Kontamination des Trinkwassers kommt (Wingender, 2011).

Vom gesundheitlichen Standpunkt aus ist festzustellen, dass von Biofilmen in Trinkwasser-Verteilungs- und Installationssystemen keine Krankheitserreger in Konzentrationen ins Trinkwasser abgegeben werden dürfen, die eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen (Seite 1).

Vorübergehend unkultivierbar – „viable but nonculturable“ (VBNC)

„Gold-Standard“ zur Bestimmung lebender Bakterien im Trinkwasser sind weltweit Kultivierungsmethoden, die auf der Fähigkeit dieser Organismen basieren, Kolonien auf Agar-Nährmedien zu bilden oder sich in flüssigen Nährmedien zu vermehren. Im Umkehrschluss wurde davon ausgegangen, dass Bakterien, die nicht mehr auf oder in Nährmedien wachsen, tot oder zumindest irreversibel inaktiviert sind.

Kultivierungsmethoden haben eine zentrale Bedeutung in der Praxis – mit ihnen wird die hygienisch-mikrobiologische Qualität von Trinkwasser, Lebensmitteln und Getränken ebenso wie die Wirksamkeit der Desinfektion beurteilt, um nur einige Bereiche zu nennen. Kulturmethoden haben seit Jahrzehnten erfolgreich im Rahmen der mikrobiologisch-hygienischen Überwachung von Trinkwasser zur Prävention bzw. Verringerung von wasserbedingten Infektionskrankheiten beigetragen. Sie haben allerdings auch ihre Grenzen. Man weiß schon lange, dass auch Bakterien, die sich nicht kultivieren lassen, nicht notwendigerweise tot sind. Sie können vorübergehend vom „Radar der Überwachung“ durch kulturelle Methoden verschwinden und in einen unkultivierbaren Zustand eintreten. Dieser Zustand wird als „viable but nonculturable“ (VBNC) bezeichnet.

Besonders wichtig ist, dass der VBNC-Zustand vorübergehend sein kann. Aus ihm können die Bakterien wieder in den kultivierbaren und auch infektiösen Zustand zurückkehren (Dwidjosiswojo et al., 2011). Dieses Phänomen könnte eine Reihe von Beobachtungen aus der Praxis erklären, bei denen es wiederholt zu neu auftretenden Kontaminationen des Trinkwassers kommt (…). Organismen im VBNC-Zustand könnten damit ein erhebliches und bisher unterschätztes Risiko für die hygienische Sicherheit von Trinkwasser darstellen.

Untersuchungspflicht auf Pseudomoas aeruginosa oder nicht?

Selbst in der 4. Novellierung der Trinkwasserverordnung ist die Untersuchung nach Pseudomonas aeruginosa nicht vorgesehen, obwohl dies von Experten immer wieder gefordert wird und der Keim bereits in fabrikneuen Wasserzählern für einigen Wirbel gesorgt hat. § 5 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung sagt jedoch aus, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger enthalten darf.

Pseudomonas aeruginosa ist ein Krankheitserreger, der vor allem in Krankenhäusern eine zentrale Rolle spielt. Daher wird die Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa von einigen Laboren größerer Stadtwerke und auch von Gesundheitsämtern vorgegeben. Auch bei der routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung können Pseudomonas aeruginosa als Nebenbefund festgestellt werden. Hier empfiehlt die Trinkwasserkommission seit 2002 die Angabe des Befundes im Untersuchungsbericht (Gesundheitsblatt 2-2002). Im Jahr 2017 hat das Umweltbundesamte dazu folgendes veröffentlicht: Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa, zur Risikoeinschätzung und zu Maßnahmen beim Nachweis im Trinkwasser. Darin heißt es: „Mögliche Eintrags- und Animpfquellen sind der Einbau kontaminierter Bauteile (z. B. ein kontaminierter Wasserzähler) sowie ein Schmutzeintrag aufgrund fehlerhafter Lagerung von Bauteilen während einer Baumaßnahme.“

Seit dem Jahr 2006 leistet der Sanosil EasyFog einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung des Trinkwassernetzes: Rohre, Schieber und Klappen können mit dem Sanosil EasyFog schnell und einfach kurz vor dem Einbau desinfiziert werden. Mit Hilfe des Sanosil EasyFog Adapters lassen sich auch Schläuche auf Knopfdruck desinfizieren und konservieren. Darüber hinaus haben wir die biozide Wirkung von Sanosil S015 gegen Pseudomonas aeruginosa unter Berücksichtigung des VBNC-Zustandes untersuchen lassen. Das Resultat deutet auf Desintegration der genomischen DNA hin, unabhängig ob sie sich in intakten oder membrangeschädigten Bakterienzellen befindet. Desintegration von genomischer DNA ist eine der schwersten Schädigungen, die eine Bakterienzelle erfahren kann und kann als sicheres Indiz für Zelltod angesehen werden.

Wie funktioniert die Legionellenbekämpfung?

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