Desinfektion bei Nachweis von Legionellen und/oder Pseudomonas

Pseudomonas aeruginosa und Legionella pneumophila

Legionellen und Pseudomonas sind Bakterien, die im Wasser leben bzw. überall vorkommen. In Bezug auf die Haustechnik und diese Bakterien geht man heute davon aus, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik auf eine Desinfektion der Anlage bzw. Installation verzichtet werden kann. Eine Desinfektion kann sinnvoll sein, um einerseits die Keimbelastung des Systems zu reduzieren und andererseits Zeit für Umbaumaßnahmen zu gewinnen bzw. um nach Umbaumaßnahmen die Keimbelastung zu reduzieren. Denn eine Desinfektion stellt eine temporäre Reduktion der Keime in einem System dar.

„Eine Desinfektion stellt eine temporäre Reduktion der Keime in einem System dar.“

Laut § 6 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung ist eine andauernde Zudosierung von Desinfektionsmitteln zu vermeiden und nur in Einzelfällen anzuwenden: «Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist.

Verfahren zur Anlagen-Desinfektion

Wird eine Desinfektion der Anlage bzw. Installation in Betracht gezogen bzw. ist notwendig, so kommen verschiedene Verfahren in Betracht:

  • Thermische Desinfektion
  • Chemische Desinfektion

Bewährte Desinfektionschemikalien

In der Praxis haben sich folgende Desinfektionschemikalien laut DVGW W 557 besonders bewährt:

  • Natriumhypochlorit NaOCl
  • Chlordioxid ClO2
  • Wasserstoffperoxid H2O2.

Wie funktioniert die Legionellenbekämpfung?

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Gefährdungsanalyse und Desinfektion

Der erste Schritt liegt in einer detaillierten Erfassung der derzeitigen Situation. Dazu sind u.a. mikrobiologische Befundprüfungen, Pläne zur Installation und Kenntnisse zum Nutzungsverhalten bzw. Schwachstellen notwendig. Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE / 100 ml Legionellen müssen laut Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 unterschiedliche Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden. Diese können Sie hier abrufen. Dazu gehört eine Gefährdungsanalyse. Das Umweltbundesamt hat am 14.12.2012 eine Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung herausgegeben. Diese können Sie kostenfrei im Internet hier abrufen.

Bei der Entscheidung zwischen thermischer und chemischer Desinfektion müssen diverse Punkte betrachtet werden. In beiden Fällen gilt: Je höher die Temperatur bzw. je höher konzentriert das Desinfektionsmittel ist, desto besser ist die Wirksamkeit. Dagegen steht die Materialverträglichkeit. Hier gilt: je höher die Temperatur bzw. die Konzentration, desto schlechter ist die Verträglichkeit. Achtung: verzinkte Leitungen dürfen nicht über 60° C erwärmt werden. Bei einer thermischen Desinfektion wird die Kaltwasserleitung nicht berücksichtigt; eine Desinfektion dieser ist in vielen Fällen jedoch maßgeblich. Durch eine chemische Desinfektion wird die Verkeimung im System normalerweise drastisch reduziert, anschließend ist sicherzustellen, dass die Anlage nach den allgemeinen Regeln der Technik betrieben wird.

Vorgehensweise bei Produktionsanlage

Die Fertigung von Rohren, Schläuchen, Kupplungen, Wasserzählern und anderer Teile findet in der Regel nicht in einer sterilen Umgebung statt. Sobald Wasser im Produktionsprozess eine Rolle spielt, kann es über das Wasser zu einer Verkeimung der produzierten Teile kommen. Dies hat die Erfahrung aus der Wasserzähler-Branche gezeigt. Sanosil Produkte im Produktionsprozess eingesetzt werden, um eine solche Verkeimung zu vermeiden.

Zum Thema Pseudomonas hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung zur Untersuchung herausgegeben.

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