Biozidprodukte dürfen in der EU (und anderen Staaten wie z.B. Schweiz) nur noch auf den Markt gelangen, wenn sie gemäss der EU-Biozidverordnung zugelassen sind. Dies gilt auch für Konservierungsmittel, welche anderen Produkten zur Haltbarmachung zugegeben werden. Das Ziel dieser Verordnung ist es, dass nur noch geprüfte und zugelassene Biozidprodukte auf den Markt gelangen.