Biozidprodukte unterliegen in der Europäischen Union der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Diese definiert in Artikel 3 Absatz 1 Biozidprodukte als: “Jeglichen Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“ und “Jeglichen Stoff oder jegliches Gemisch, der/das aus Stoffen oder Gemischen erzeugt wird, die selbst nicht unter den ersten Gedankenstrich fallen und der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.“ Silber und Silbersalze sind unserer Meinung nach ganz klar Biozide. In der Literatur gibt es zahlreiche Belege für die oligodynamischen Effekte und damit Erfüllung der Einstufung laut EU-Biozidverordnung. Zudem sind Silber und Silbersalze auch in der ECHA -Liste bzw Richtlinie 98/8/EG (Biozidprodukte-Richtlinie) und Verordnung (EU) Nr. 528/2012 als Biozide aufgeführt. Nachzulesen hier unter ECHA Liste (Biozidprodukte-Verordnung).