Der Wirkstoff Silber ist seit Bekanntmachung der 19. Änderung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung im Dezember 2017 nicht mehr Bestandteil der Liste. Zuvor war Silber für folgenden Verwendungszweck zugelassen: Konservierung des gespeicherten Wassers in Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c und d TrinkwV 2001 nur bei nicht-systematischem Gebrauch im Ausnahmefall (Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung – 18. Änderung – Stand: Oktober 2015, Umweltbundesamt). Die Desinfektion oder Konservierung von Anlagen oder Anlagenteilen einer Trinkwasser-Installation (z.B. Wasserzähler, Trinkwasserschläuche) fällt jedoch nicht unter den Anwendungsbereich der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung. Aus diesem Grund dürfen Sanosil Produkte bzw. silberhaltige Desinfektionsmittel für die Desinfektion von Trinkwasseranlagen eingesetzt werden.